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Es ist wichtig für eine Zeit vorzusorgen, in der wir außerstande sind, selbständige Entscheidungen zu treffen. Viele Menschen scheuen davor zurück, die eigenen Wünsche zu formulieren und mit ihrer Familie zu sprechen, wenn es um eine Zeit im hohen Alter oder den eigenen Tod geht.

Aber gerade dann, wenn wir mitten im Leben stehen, sollten wir mit entsprechenden Verfügungen unsere eigenen Wünsche festlegen, so dass sie auch später bekannt sind und damit auch erfüllt werden können.

Mit eindeutigen Verfügungen entlasten wir unsere Angehörigen und bewahren sie vor eventuellen Fehlentscheidungen.

Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein und sollte regelmäßig, ca. alle zwei Jahre, überprüft und aktualisiert werden. Sie wird wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme zu geben. In einer Patientenverfügung wird neben den persönlichen Wertvorstellungen festgelegt, welche konkreten medizinischen Behandlungsmaßnahmen eingefordert, eingeschränkt oder auch völlig abgelehnt werden. Es empfiehlt sich, die Patientenvollmacht durch eine Betreuungsverfügung, besser noch mit einer Vorsorgevollmacht zu ergänzen.

Weiterleitung: Hinweise zur Patientenverfügung vom Bundesgesundheitsministerium