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Treuhandvertrag

Das Serviceangebot der Treuhandstellen

Der Treuhand-Vertrag wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV), Bonn, geprüft und ist im Bundesanzeiger Nr. 41/2001 wirksam angemeldet. Zum Treuhand-Vertrag gehören die Leistungsbeschreibung (Kostenaufstellung) und die Vertragsbedingungen (AGB´s). Unter Berücksichtigung der gewünschten Pflege und Leistung fertigt der Auftragnehmer die Kostenaufstellung. Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnen den Vertrag und die Kostenaufstellung. Der Vertrag wird bei der Treuhandstelle geprüft, registriert und gegengezeichnet. Die Treuhandstelle fordert vom Auftraggeber die Vertragssumme zuzüglich der Verwaltungsgebühr an.

Nach Abschluss eines Treuhand-Vertrages führt der Auftragnehmer alle vertraglich festgeschriebenen Leistungen aus. Die Treuhandstelle richtet für jeden Vertrag ein separates Konto ein und wickelt den gesamten Zahlungsverkehr zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ab. Die Treuhandstelle verwaltet treuhänderisch und mündelsicher die an sie geleisteten Vorauszahlungen. Die Treuhandstelle kontrolliert die vertraglichen Leistungen (Grabkontrolle) durch regelmäßige Überprüfung. Die Treuhandstelle überträgt die Pflege in andere Hände, wenn die ordnungsgemäße Ausführung der vertraglichen Leistungen nicht mehr gesichert ist.

Die Vorteile:

  • Sicherung der Grabpflege und Grabanlage
  • Verbindlichkeit für die Erben
  • Klare Regelung bei Nachlassangelegenheiten, Erbauseinandersetzungen, Übergabeverträgen und Testamenten
  • Definierte Kosten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses